Veranstaltungen für 6. April 2025
Kirchenvorstandswahl im Vivaldo-Haus St. Rupert, Surheim
Wahlberechtigt ist, wer im Wahlverzeichnis eingetragen ist. Das sind alle Gemeindglieder, die am Wahltag mindestens 14 Jahre alt und konfirmiert oder aufgenommen sind, oder mindestens 16 Jahre alt sind und seit drei Monaten in unserer Kirchengemeinde wohnen. Es erfolgt keine gesonderte Wahlbenachrichtigung.
Kirchenvorstandswahl in der Kreuzkirche, Freilassing
Wahlberechtigt ist, wer im Wahlverzeichnis eingetragen ist. Das sind alle Gemeindglieder, die am Wahltag mindestens 14 Jahre alt und konfirmiert oder aufgenommen sind, oder mindestens 16 Jahre alt sind und seit drei Monaten in unserer Kirchengemeinde wohnen. Es erfolgt keine gesonderte Wahlbenachrichtigung.
Kirchenvorstandswahl im Gemeindezentrum Mitterfelden
Wahlberechtigt ist, wer im Wahlverzeichnis eingetragen ist. Das sind alle Gemeindglieder, die am Wahltag mindestens 14 Jahre alt und konfirmiert oder aufgenommen sind, oder mindestens 16 Jahre alt sind und seit drei Monaten in unserer Kirchengemeinde wohnen. Es erfolgt keine gesonderte Wahlbenachrichtigung.
Kirchenvorstandswahl in der Kapelle St. Elisabeth, Teisendorf
Wahlberechtigt ist, wer im Wahlverzeichnis eingetragen ist. Das sind alle Gemeindglieder, die am Wahltag mindestens 14 Jahre alt und konfirmiert oder aufgenommen sind, oder mindestens 16 Jahre alt sind und seit drei Monaten in unserer Kirchengemeinde wohnen. Es erfolgt keine gesonderte Wahlbenachrichtigung.
Kirchenvorstandswahl im AWO Seniorenheim, Freilassing
Wahlberechtigt ist, wer im Wahlverzeichnis eingetragen ist. Das sind alle Gemeindglieder, die am Wahltag mindestens 14 Jahre alt und konfirmiert oder aufgenommen sind, oder mindestens 16 Jahre alt sind und seit drei Monaten in unserer Kirchengemeinde wohnen. Es erfolgt keine gesonderte Wahlbenachrichtigung.
Kirchenvorstandswahl im Mozartstift, Mitterfelden
Wahlberechtigt ist, wer im Wahlverzeichnis eingetragen ist. Das sind alle Gemeindglieder, die am Wahltag mindestens 14 Jahre alt und konfirmiert oder aufgenommen sind, oder mindestens 16 Jahre alt sind und seit drei Monaten in unserer Kirchengemeinde wohnen. Es erfolgt keine gesonderte Wahlbenachrichtigung.
Öffentliche Stimmauszählung der Kirchenvorstandswahl
Gottesdienst in der Auferstehungskirche (Henrich)
Mit dem Chor Gospelspirit
