Kitaschließung und Notbetreuung

Liebe Eltern,

soeben (20.10.20) erreichte uns folgende Nachricht vom Landratsamt BGL:

Sehr geehrte Kitaleitungen,
sehr geehrte Trägervertreter,

wie Sie in der Zwischenzeit den Medien entnommen haben, gilt ab heute 14.00 Uhr für 14 Tage eine coronabedingte Ausgangssperre im Landkreis Berchtesgadener Land.
Dies bedeutet, dass auch die Kindertagesstätten geschlossen bleiben müssen.
Eine Notbetreuung ist nur für folgende Zielgruppen möglich:
-          Kinder von Alleinerziehenden
-          Kinder von Eltern mit einem Elternteil im Bereich der kritischen Infrastruktur (Systemrelevanz)
-          Kinder, deren außerfamiliäre Betreuung  zur Sicherstellung des Kindeswohls vom zuständigen Jugendamt nach den Regelungen des SGB VIII angeordnet wurden
-          Kinder mit Behinderung deren Art und Schwere zu einer außerordentlich hohen Belastung der Familie in der häuslichen Betreuung führt

Generell gilt:
-          a) Keine Krankheitssymptome
In diesen Zeiten gilt ein strenger Maßstab für den Ausschluss von Kindern, die Krankheitssymptome zeigen. Dies gilt nicht nur in Bezug auf Kinder, die Symptome einer Erkrankung an COVID-19 zeigen, sondern ausdrücklich auch für Kinder, die jegliche Krankheitssymptome aufweisen.  
-          b) Kein Kontakt zu einer infizierten Person
Das Kind darf nicht in Kontakt zu einer am Coronavirus infizierten Person stehen. Seit dem Kontakt mit einer infizierten Person müssen 14 Tage vergangen sein.
-          c) Allgemein
Eine Eingewöhnung im Zuge neuer Betreuungsverhältnisse ist momentan nur bei Kindern möglich, deren Eltern zur Notbetreuung berechtigt sind.
Hortkinder: Sofern die Träger der jeweiligen Kindertageseinrichtung einwilligen, spricht nichts dagegen Kinder der o.g. Zielgruppe auch vormittags im Rahmen der Notbetreuung zu betreuen (und diese wenn möglich ggf. auch bei der Bearbeitung von Homeschooling-Aufgaben zu begleiten). Die Kontrolle auf Richtigkeit oder Vollständigkeit bleibt weiterhin Aufgabe der Lehrkräfte und Eltern.
Formulare: Zur Anmeldung für die Notbetreuung bitten wir die bereits bekannten Formulare des STMAS (siehe Anhang) zu verwenden.

Die Kita-Leitung ist aufgefordert, an die Eltern zu appellieren, die Notbetreuung grundsätzlich nur in den Tagen bzw. Wochen in Anspruch zu nehmen, in denen sie tatsächlich benötigt wird.

Bei Fragen zur Kitaschließung bitten wir um schriftliche Übermittlung Ihrer Anliegen über das Funktionspostfach corona-kitanotbetreuuung@lra-bgl.de.

Mit freundlichen Grüßen
Angerer Christa
Landratsamt Berchtesgadener Land
FB 11 Kita-Fachaufsicht und Fachberatung
Salzburger Str. 64
83435 Bad Reichenhall

Dies bedeutet, dass ab Mittwoch, den 21.10.2020, nur die oben genannte Zielgruppe die Notbetreuung in Anspruch nehmen darf.
Systemrelevante Berufsgruppen entnehmen Sie dem Formular im Anhang.

Für den Fall, dass Sie die Notbetreuung benötigen, brauchen wir dem entsprechend wieder eine aktuelle Bestätigungen des Arbeitgebers.
Die „Erklärung zur Berechtigung zu einer Kinderbetreuung im Ausnahmefall (Notbetreuung)“ können Sie entweder selbst ausdrucken und gleich ausgefüllt in die Kita mitbringen, oder ein Formular dazu in der Kita ausfüllen.

Erst wenn uns die vollständigen Unterlagen vorliegen, dürfen die Kinder bei uns betreut werden!

Wir müssen darauf hinweisen, dass die Notbetreuung grundsätzlich nur an den Tagen bzw. Wochen in Anspruch genommen werden kann, in denen sie tatsächlich benötigt wird. Außerdem müssen wir Kinder von der Betreuung ausschließen, die jegliche Art von Krankheitssymptomen aufweisen.

Wir bedauern sehr, dass die aktuelle Corona-Situation diese vorübergehenden Maßnahmen wieder notwendig macht und hoffen sehr, dass alle Familien eine gute Lösung für die nächste Zeit finden werden!
Wir bleiben über E-Mail in Kontakt!
Alles Gute und bleiben Sie gesund!

Ihr Kita-Team

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Integrative Evangelische Kindertagesstätte
Laufener Straße 74
83395 Freilassing
Tel: 08654/2551
Fax: 08654/7767345
E-Mail: kita-frlg@t-online.de

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